Gutachten für Gerichte
Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen.
Mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens soll dem Gericht die Möglichkeit
gegeben werden, komplexe und fachspezifische Sachverhalte beurteilen zu können.
Aufgabenbereiche der Sachverständigen:
- Feststellung von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen
- Darstellung von Erfahrungssätzen
Soweit ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, bestellt ihn das Gericht und legt den Inhalt des Gutachtenthemas im Beweisbeschluss fest.
In Gerichtsverfahren sind bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige zur
Gutachtenerstattung heranzuziehen.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit
besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu
stellen.
Für die Erstellung von Gutachten, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung von
Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasscherschäden, ist Herr Dipl.-Ing. Florian Schuchardt bundesweit
als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Amts-, Landes- sowie Oberlandesgerichte tätig.
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